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21.03.2015Bessere Aussichten zum Schutz der Natur

Auch wenn die Kreisbehörde weiterhin nur von formalen Fehlern im Antrag des Schweinemästers Brinkmann spricht, so kann man nun doch auf eine Verbesserung für Natur und Umwelt hoffen.

Besonders im Fokus unserer Einwendungen stand die Stickstoffbelastung der Biotope im Umfeld der Anlage (farbige Bereiche in der Abbildung). Die Lage der geplanten Tierfabrik ist rot eingezeichnet. Wir gehen davon aus, dass bereits die bestehende Anlage rechtlich mit Abuftfiltern auszustatten ist. Damit ergäbe sich beim Bau von weiteren 3000 Mastplätzen auch mit Abluftfilter eine Verschlechterung.

Aus der Umweltverträglichkeitstsudie (UVS) des Erweiterungsantrages 2014 geht hervor, dass trotz einer vorgesehenen Abluftfilterung zu hohe Stickstoffeinträge in die umgebenden Biotope gelangen würden. Zitat: "Vor dem Hintergrund dieser Ergebnisse erübrigt sich die weitere Abprüfung des Bewertungsschema des Stickstoff-Leitfadens, da bereits so erkennbar ist, dass flächendeckend weder ein Beurteilungswert, nach der im LAI-Stickstoffleitfaden genannte 30%-Wert eingehalten werden können.
Genehmigungsfähig kann das Planvorhaben des Betriebs Brinkmann somit nur sein, wenn aufgrund der technischen Maßnahmen die Ammoniak- und damit auch Stickstoffdepositionswerte vom IST- zum Planzustand sinken."
.

Doch für eine sogenannte Verbesserungsgenehmigung im Sinne § 6 Abs. 3 BImSchG fehlt aus unserer Sicht die Grundlage. Würde die bestehende Anlage wie oben beschrieben mit einen Filter betrieben, würde es durch die Erweiterung sogar zu höheren Belastungen kommen. Auch findet sich im Gesetz die Formulierung, dass die Minderungsmaßnahmen deutlich über das "durchsetzbare Maß" nachträglicher Anordnungen bzw. über den "Stand der Technik" hinaus gehen müssten. Spätestens durch den sog. "Filtererlass NRW" des Ministerium (MKULNV) aus 2013 dürfte das jedoch hier nicht mehr greifen.

Folglich müsste der bestehen Schweinemastbetrieb unabhängig von einer Erweiterung nachgebessert und mit Abluftfiltern ausgestattet werden. Das würde zu einer Verringerung der Stickstoffbelastung, also einer Verbesserung, führen. Eine Erweiterung wäre dann jedoch nicht möglich, da hierdurch die maßgeblichen Belastungsgrenzen der zu schützenden Biotope überschritten würden (siehe Gutachten).

Gemeinsame Pressemitteilung

Infos zu Auswirkungen der Massentierhaltung

3000 weitere Schweinemastplätze auf der Hohenheide ?

Der Betrieb Brinkmann (Im Sundern) umfasst bisher einen Hühnerstall für 2.000 Tiere, fünf Sauenställe mit insgesamt 336 Sauen- und 2 Eberplätzen sowie einen Ferkelstall mit 1.967 Ferkelplätzen. Ein Maststall für weitere 3000 Schweine soll dazu kommen.

Pikant ist die Tatsache, dass die letzte Erweiterung 2008, der Ferkelstall, nicht ordnungsgemäß nach dem Immissionsschutzgesetz genehmigt wurde. Das Gutachten zum heutigen Erweiterungsantrag weist zudem nach, dass die bestehende Anlage die zulässigen Umweltbelastungen überschreitet.

Teile der Anlage sollen mit einem Abluftfilter ausgestattet werden. Dennoch werden die zulässigen Umweltbelastungen (N-Deposition, Ammoniak) nicht eingehalten.

Vom 12.01. bis zum 11.02.2015 lag der Genehmigungsantrag beim Kreis Unna sowie der Stadtverwaltung Fröndenberg aus. Einwendungen konnten bis einschließlich 25.02.2015 erhoben werden.

Der für den 17.03.2015 angesetzte Erörterungstermin wurde abgesagt. Die Unterlagen müssen ergänzt werden. Lesen Sie dazu unsere gemeinsame Pressemitteilung.

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