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Stand 21.03.2015Massentierhaltung

Der Gesetzgeber hat eine Grenze definiert, ab der sogenannte Intensivtierhaltungen einer immissonsschutzrechtlichen Genehmigung (BImSchG) bedürfen. Bei Mastschweine liegt diese z.B. bei 1500 Tierplätzen (TP). Erst ab dieser Größe werden Anträge im Amtsblatt des Kreises Unna bekannt gemacht. Eine Öffenlichkeitsbeteiligung, bei der Einwendungen erhoben werden können, findet jedoch bei höhren Beständen statt. Bei Mastschweinen wären es 2000 Tiere.

Tierfabriken dieser Größenordnung führen zu einer starken Konzentration an Schadstoffen, die über die Abluft in die Umwelt gelangen. Diese führen gerade in der näheren Umgebung zu erhöhten Einträgen in den Boden und auf die Oberflächen von Pflanzen.

Hierbei sind es vor allem Nährstoffeinträge, die den stickstoffempfindlichen Pflanzengesellschaften schaden und diese sogar vernichten können. Die Wirkung dieser Belastungen ist sehr langfristig, d.h. reduziert sich die Belastungen, dauert es sehr lange bis eine Erholung eintritt.

Dazu kommen Keim- und Feinstaubbelastungen im näheren und mittleren Umfeld. Untersuchungen zeigen, dass Keime sich auch auf angebauten Pflanzen und im Boden finden. So gut wie keine Anlage hat einen Abluftfilter, sodass die Belastung vollkommen unbehandelt nach Außen geblasen wird. In Fröndenberg gibt es unserer Kenntnis nach nur eine Anlage, die über einen Abluftfilter verfügt.

Die uns bekannten genehmigungsbedürftigen Anlagen im Kreis Unna haben wir in einer Karte dargestellt. Der Schweinemastbetrieb Brinkmann (Im Sundern) in der Nähe der Hohenheide ist uns erst kürzlich bekannt geworden. Hier wurde fälschlicherweise der Antrag in 2008 nach Baugesetzbuch (BauGB) behandelt, obwohl es sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach BImSchG handelt.

Weiter Informationen:

Intensivtierhaltung im Kreis Unna (Karte)
Hier hat der BUND alle unter die 4. BImSchV geführten Anlagen dargestellt, soweit sie von den Behörden korrekt veröffentlicht wurden.
BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz)
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz regelt u.a. den Genehmigung und Überwachung von genehmigungsbeürftigen Anlagen.
4. BImSchV (4. Verordnung zur Durchführung des BImSchG)
Die Verordnung bestimmt die Größen der genehmigungsbedürftigen Anlagen. Anlagen zur Tierhaltung finden sich ab Nr. 7.1 im Anhang 1.
Stickstoffempfindliche Lebensräume in NRW
Karte / Datenbank: Einfach Ort oder Gemarkung eingeben oder in der Karte zoomen.
GeoService Kreis Unna
Rechts unter Kartensteuerung "Natur & Landschaft" auswählen, dann werden die Festsetzungen der Landschaftsläne dargestellt. Es lassen sich unter "Kartenebenen" noch zusätzliche Informationen anderer Datenbanken anzeigen.

Speziellere Informationen:
Hintergrundbelastung Stickstoff (UBA)
Kartendienst des Umweltbundesamtes (UBA); Es muss die Landnutzungsklasse, Z.B. "Wiesen und Weiden" oder "Laubwald" ausgewählt werden. Mit dieser ist eine Eingangsgröße für die Abschätzung einer Belastung mithilfe des "Stickstoff-Leitfadens".
LAI Stickstoff-Leitfaden 2012
Von den Naturschutzverbänden kritisch gesehen Bewertungsleitfaden für Stickstoffeinträge. Aus den Emissionsdaten anhand des Tierbestands, der Entfernungen zum stickstoffempfindlichen Biotop (s.o.) und der Hintergrundbelastung (s.o.) kann die Gefährdung abgeschätzt werden. Umstritten ist der wenig nachvollziehbare Ansatz von zusätzlichen Bealstungsmengen oberhalb der critial load (CL). Die critical load beschreiben die max. Nährstoffmenge, unter der keine Schädigung zu erwarten ist. Siehe hierzu auch:
Rundschreiben 39 - "Bagatellschwellen, Abschneidekriterien, ... keine Lösung des Stickstoffproblems in Sicht!" (Seite 24) / Landesbüro der Naturschutzverbände NRW

Grundsätze:

Alternativen zur Massentierhaltung
Hintergrund-Informationen beim BUND Bundesverband
Bauernhöfe statt Agrafabriken



Intensivtierhaltung im Kreis Unna

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Stichwort: Tierfabriken Kreis Unna


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